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Die Zukunft von CBD in der EU: Die Geschichte von Novel Foods

Mit der Einführung der Verordnung über neuartige Lebensmittel ist die Zukunft der CBD-Industrie in der Europäischen Union ein wenig ungewiss. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs wirft etwas Licht auf diese Frage. Nichtsdestotrotz bleiben viele Zweifel, aber vielleicht gibt es jetzt ein Gefühl, dass sich die Dinge in eine positive Richtung für den CBD-Markt bewegen.

Wir von Essentia Pura verstehen, dass Unternehmen ein stabiles, sicheres Umfeld brauchen, um erfolgreich zu sein. Leider ist dies in der schnell wachsenden und sich rasch verändernden Welt des CBD nicht immer möglich. Deshalb bemühen wir uns, Ihnen aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Ihnen helfen können, bessere Entscheidungen zu treffen und Ihr Geschäft zu verbessern.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr:

  • Grundlegende Informationen über den CBD-Markt in der EU.
  • Grundlegende Informationen über die Novel-Foods-Verordnung.
  • Wie sich die Verordnung auf den CBD-Markt auswirkt.
  • Die Hintergründe des bahnbrechenden Rechtsfalls und das Urteil des Gerichts.
  • Wie dieser Fall die CBD-Industrie in der EU verändern könnte.

Wenn Sie an einem dieser Themen interessiert sind, lesen Sie bitte weiter!

CBD-Markt in der Europäischen Union

Wir wollen direkt zum Hauptthema dieses Artikels übergehen, aber zuerst müssen wir eine kurze Einführung in CBD geben.

CBD ist ein Bestandteil der Cannabispflanze und wird in der Regel aus Hanf gewonnen, einer Cannabisart, die reich an CBD ist und einen geringen THC-Gehalt aufweist. Das bedeutet, dass es keine berauschende Wirkung hat, jedoch mit vielen möglichen gesundheitlichen Vorteilen verbunden ist.

Wenn Sie einen besseren Einblick in CBD erhalten möchten, wie es extrahiert wird und welche Vorteile es haben könnte, können Sie alles in unserem Blog erfahren.

Kommen wir nun zur Analyse des CBD-Marktes in der EU.

Die EU hat den größten CBD-Verbrauch der Welt. Darüber hinaus kann sich die EU mit 25% des Hanfanbaus auf der Erde rühmen – Hanf ist die Pflanze, aus der CBD extrahiert wird und aus der CBD-Produkte hergestellt werden.

Die Europäische Union ist der größte Einzelmarkt der Welt, mit einer halben Milliarde Verbrauchern, die zu den reichsten Menschen der Welt gehören. Es überrascht daher nicht, dass wir glauben, dass es noch viel Raum für Wachstum gibt. Die Aussichten für den CBD-Markt sind unserer Meinung nach ausgezeichnet, da sich die Dinge in vielen der größten Länder der EU in eine positive Richtung zu bewegen scheinen.

Wenn wir uns CBD genauer ansehen, können wir feststellen, dass es sich keineswegs um einen monolithischen Markt handelt. Das bedeutet, dass CBD in verschiedenen Branchen eingesetzt wird, von Gesundheit über Nahrungsergänzungsmittel bis hin zu Kosmetika und einigen anderen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, lesen Sie bitte unseren Artikel über die Analyse des CBD-Marktes und die Chancen im Jahr 2021.

Jede der Branchen hat ihre eigenen Herausforderungen. In einigen Sektoren besteht das Problem in einer zu geringen Regulierung, was bedeutet, dass Unternehmen übertriebene Behauptungen aufstellen können, die den Verbrauchern potenziell schaden könnten.

Betrachtet man jedoch den Teil des CBD-Marktes, der sich mit Nahrungsergänzungsmitteln befasst, so besteht die wahrscheinlich größte Herausforderung in einer zu strengen Regulierung, die Innovation und Entwicklung hemmt. Dabei handelt es sich meist um Vorschriften, die die Verwendung von CBD und Hanfextrakten verbieten oder stark einschränken. Leider könnte dies auch bei der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel der Fall sein.

EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel

Die erste Novel-Food-Verordnung wurde 1997 mit der Verordnung (EU) 258/97 eingeführt, um einen Lebensmittelsicherheitsmechanismus zur Kontrolle neu entwickelter, synthetischer oder genetisch hergestellter Lebensmittel zu schaffen. Eine aktualisierte Fassung der Verordnung ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten (Verordnung (EU) 2015/2283).

Kurz gesagt: Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der Europäischen Union vor dem 15. Mai 1997 nicht verwendet wurden.

Im Jahr 2019 hat die Europäische Kommission Cannabinoide in den Katalog der neuartigen Lebensmittel aufgenommen. Das bedeutet, dass CBD einen umfangreichen Zulassungsprozess durchlaufen muss, der in der Regel Jahre dauert. Darüber hinaus wissen wir nicht einmal, ob jedes Unternehmen diesen Prozess durchlaufen muss oder nicht. Folglich hat dies das Potenzial, die gesamte Branche zum Stillstand zu bringen.

Viele Hanfbauern haben sich sofort entschlossen, den Hanfanbau aufzugeben und sich einer Kultur zuzuwenden, für die es einen sichereren Markt gibt.

CBD als Betäubungsmittel?

Zu allem Überfluss gab die Europäische Kommission im Juli 2020 eine Erklärung ab, in der sie erklärte, dass sie alle Verfahren für neuartige CBD-Lebensmittel pausieren werde, da CBD als Betäubungsmittel betrachtet werden könnte und daher niemals eine Zulassung für neuartige Lebensmittel erhalten könne. Dies hat natürlich Schockwellen in der CBD-Gemeinschaft ausgelöst. Eine solche Entscheidung würde den Verkauf von CBD als Lebensmittel effektiv verbieten und die Entwicklung einer aufstrebenden Multimilliarden-Euro-Industrie erheblich beeinträchtigen.

Aber keine Sorge, ab hier wird die Geschichte besser. Hier kommt das Gerichtsurteil ins Spiel.

Die Ursprünge des EuGH-Falls

Die Geschichte beginnt mit einem Unternehmen aus der Tschechischen Republik, das elektronische Zigaretten mit CBD und Hanföl verkauft. Der von ihnen verwendete Hanf wird in der Tschechischen Republik angebaut, außerdem wird das gesamte Produkt in der Tschechischen Republik hergestellt und entspricht den tschechischen Gesetzen. Gemäß den Vorschriften des Landes wird die gesamte Pflanze für den Prozess verwendet. Das Unternehmen exportiert die meisten seiner Produkte an Kunden in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Frankreich. Und hier wird es knifflig.

Frankreich reguliert CBD-Produkte streng. So betrachteten die französischen Behörden CBD, das aus der gesamten Pflanze hergestellt wird, d. h. auch aus den Blättern und Blüten von Cannabis, als Betäubungsmittel. Sie leiteten zahlreiche Verfahren gegen das Unternehmen und seine Verantwortlichen ein.

Das Verfahren endete mit einer Freiheitsstrafe von 18 bzw. 15 Monaten auf Bewährung für die beiden Geschäftsführer des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Gesetz über giftige Substanzen sowie mit einer Geldstrafe von 10.000 bzw. 5.000 Euro für jeden der beiden Geschäftsführer.

In der Berufung gegen das Urteil baten die Richter des Berufungsgerichts den Europäischen Gerichtshof um eine Stellungnahme zu der Frage, ob CBD nach dem EU-Recht als Betäubungsmittel angesehen werden kann. Darüber hinaus stellten sie die Frage, ob ein Mitgliedstaat CBD als Betäubungsmittel verbieten und damit die Vermarktung von CBD-Produkten, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt wurden, untersagen kann? Sie fragten, ob ein solches Verbot eine unrechtmäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt.

Das EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im November 2020 sein Gutachten abgegeben. Er prüfte zunächst, welches Recht auf CBD-Produkte anwendbar ist. Er entschied, dass CBD kein landwirtschaftliches Erzeugnis ist, da es aus der Pflanze extrahiert wird und keine Pflanze an sich ist. Außerdem ist CBD nicht in den Katalog der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aufgenommen worden.

Bei der Entscheidung, ob CBD als Betäubungsmittel angesehen werden kann, bezog sich das Gericht auf das Einheitsübereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe – das gleiche Übereinkommen, auf das sich die Europäische Kommission in ihrer Erklärung bezog, in der sie CBD als Betäubungsmittel bezeichnete.

Der Gerichtshof betonte, dass: „Nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zu berücksichtigen sind, scheint das fragliche CBD im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (allgemein THC genannt), einem anderen Cannabinoid aus Hanf, keine psychotrope Wirkung oder schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu haben.“

Es betonte, dass CBD bei einer wörtlichen Auslegung des UN-Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe zwar als Betäubungsmittel eingestuft würde, dass eine solche Auslegung des Textes jedoch der Absicht des Übereinkommens zuwiderlaufen würde. CBD ist daher kein Betäubungsmittel im Sinne des EU-Rechts!

Der Gerichtshof erkannte außerdem an, dass ein solches Verbot der Vermarktung von CBD-Produkten eine Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt. Am Ende des Urteils betonte er, dass ein Mitgliedstaat den Verkauf von CBD aus Gründen der öffentlichen Gesundheit verbieten kann, aber: „Das nationale Gericht muss die verfügbaren wissenschaftlichen Daten bewerten, um sicherzustellen, dass das behauptete tatsächliche Risiko für die öffentliche Gesundheit nicht auf rein hypothetischen Überlegungen zu beruhen scheint. Eine Entscheidung über ein Verbot des Inverkehrbringens von CBD, das in der Tat das restriktivste Hindernis für den Handel mit Erzeugnissen darstellt, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden, kann nur erlassen werden, wenn diese Gefahr hinreichend erwiesen erscheint.”

Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass es offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit gibt, sodass eine Entscheidung der französischen Behörden, CBD aufgrund solcher Risiken zu verbieten, unwahrscheinlich erscheint.

Reaktion der Europäischen Kommission auf das EuGH-Urteil

Das Urteil hatte unmittelbare und spürbare Auswirkungen auf die CBD-Industrie. Die Europäische Kommission hat ihre umstrittene Haltung, dass es sich bei CBD um ein Betäubungsmittel handeln könnte und es daher verboten ist, schnell revidiert und das Verfahren für neuartige Lebensmittel wieder aufgenommen.

Das ist eine sehr gute Nachricht!

Löst das EuGH-Urteil alle Probleme und Hindernisse, mit denen die CBD-Industrie konfrontiert ist? Nein, aber es verschafft ihr ein wenig Luft zum Atmen.

Organisationen von CBD-Produzenten, wie die European Industrial Hemp Association (EIHA), haben sich schnell an die Arbeit gemacht und Verhandlungen mit der Kommission über die nächsten Schritte aufgenommen, mit dem gemeinsamen Ziel, sichere Produkte für die Kunden zu ermöglichen. Wir hoffen, dass diese Gespräche zu einem guten Kompromiss für alle Beteiligten in der CBD-Industrie führen werden.

Schlussfolgerung

Lassen Sie uns kurz zusammenfassen, was wir in diesem Artikel gelernt haben:

  • CBD ist eine schnell wachsende Branche in der Europäischen Union.
  • Die Vorschriften sind oft verwirrend, anspruchsvoll oder fehlen ganz.
  • Die Novel-Foods-Verordnung gilt auch für CBD-Produkte, was bedeutet, dass CBD ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen muss.
  • CBD ist kein Betäubungsmittel und kann in der EU verkauft werden.
  • Der freie Warenverkehr gilt für CBD-Produkte.

Wenn Sie weitere Fragen zur CBD-Industrie oder zur Regulierung haben, zögern Sie bitte nicht, uns über unsere E-Mail-Adresse zu kontaktieren. Unsere Mitarbeiter werden sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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